Teilnahmebedingungen der KJS Rhein-Erft
Teilnahmebedingungen für Seminare, Kurse und Lehrgänge
der KJS Rhein Erft:
- Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (im Folgenden: FBV) besteht nicht. Bei Seminaren mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Annahme des Teilnehmers in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
- Wird die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist die KJS Rhein Erft e.V. berechtigt, die FBV nicht stattfinden zu lassen.
- Muss eine FBV wegen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Erkrankung des Referenten abgesagt werden, so bestehen über die Erstattung der Teilnahmegebühr hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche gegen die KJS Rhein Erft e.V.
- Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten. Die KJS Rhein Erft e.V. ist jederzeit berechtigt, einen anderen als den angekündigten Referenten einzusetzen.
- Nach Erhalt einer Rechnung wird der Teilnehmer die Teilnahmegebühren auf das angegebene Konto der KJS Rhein Erft e.V. anweisen.
- Die Anmeldung kann bis zu 14 Tagen vor dem angesetzten Termin der FBV schriftlich oder per E-Mail storniert werden. Bei einer Stornierung, die später als 14 Tage vor dem Termin der FBV erfolgt, werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
- Die Anwesenheit während der Gesamtdauer der besuchten FBV ist Pflicht und Voraussetzung für die Erteilung einer Teilnahmebescheinigung.
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr; Schadenersatzansprüche -gleich welcher Art- gegen die KJS Rhein Erft e.V. sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Landesgeschäftsstelle.
